Geschäftsbedingungen:

  

Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Pension mit dem Kunden zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für alle Leistungen der Pension, insbesondere für die Überlassung von Zimmern. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die Pension kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung der Pension.

Für gebuchte Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§552 BGB). Es gelten folgende Stornierungssätze: bis 28 Tage vor Anreise      20% des Preises bis 14 Tage vor Anreise      50% des Preises ab  06 Tage vor Anreise         80% des Preises. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, die Pension der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Pension bewahrt Sachen 3 Monate auf. Jegliche  Haftung der Pension ist ausgeschlossen.

Wird vom Kunden der Parkplatz der Pension benutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger von der Pension nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre der Pension, behält sich die Pension das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz, zusteht.

Die Pension ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne das der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt sein. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 11:00 Uhr, kann die Pension bei einer zur Verfügungstellung bis 16:00 Uhr 50%, ab 16:00 Uhr 100% des Logispreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Datenschutz-Grundverordnung

DSGVO 2018

 

 

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